GAP-Analyse DSGVO / Datenschutzaudit

Es gibt mehrere Gründe, welche die Durchführung von Datenschutzaudits (auch Datenschutz GAP-Analyse genannt) erforderlich machen. Diese sind:

  • Bestandsaufnahme, bei der das Unternehmen / die Organisation erfährt, welche Lücken es noch in Bezug auf die Erfüllung der Vorgaben der DSGVO und weiterer Datenschutz-Rechtsnormen hat.
  • Erfüllung und Nachweis der regelmäßigen Validierungspflicht gemäß Artikel 32 Absatz 1 lit. d DSGVO. 
  • Überprüfung eines Lieferanten (Auftragsverarbeiter) zur Erfüllung der Vorgaben des Artikel 28 Absatz 1 DSGVO.

Seit der Einführung der DSGVO im Mai 2018 gibt es noch immer viel Ungewissheit bei Unternehmen und Organisationen. Diese Ungewissheit führt zum einen zu unbewussten Regelverstößen und zum anderen zuweilen auch zur unnötigen Überkompensierung und unnötigen internen Überregulierung. 

Verschaffen Sie sich Klarheit. 

Auf Wunsch erhalten Sie von mir (neben den Informationen zu bestehenden Nichtkonformitäten) im Rahmen einer nachgelagerten Beratung auch konkrete und aktive Unterstützung bei der Umsetzung von notwendigen Maßnahmen. 

Gerne erstelle ich ein individuelles Angebot für Sie.

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