Externer Datenschutzbeauftragter

Unternehmen und Organisationen in Deutschland müssen grundsätzlich ab einer Anzahl von mehr als 20 Beschäftigten einen Datenschutzbeauftragten bestellen (§ 38 Absatz 1 BDSG). Der Datenschutzbeauftragte muss über eine ausreichende Fachkunde verfügen und seine Tätigkeit unabhängig und ohne Interessenkonflikte ausführen können. 

Ich unterstütze Sie als externer Datenschutzbeauftragter und berate Sie bezüglich der Umsetzung der Anforderungen der DSGVO, des BDSG sowie bei Organisationen unter kirchlicher Trägerschaft, zu den Rechtsnormen KDG und DSG-EKD.

Ihre Vorteile auf einen Blick: 

  • Datenschutzbeauftragter mit fundierter Ausbildung und regelmäßigen Fort-  und Weiterbildungen.
     
  • 12 Jahre Berufserfahrung als externer Datenschutzbeauftragter für Unternehmen und Organisationen aus verschiedensten Branchen.
     
  • Durch eine Zusammenarbeit und Bestellung erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben zur Bestellpflicht nach (§ 38 Absatz 1 BDSG bzw. dem kirchlichen Datenschutzrecht).
     
  • Kein Interessenkonflikt und vollständige Unabhängigkeit des externen Datenschutzbeauftragten.
     
  • Keine Aus- und Weiterbildungskosten für eigene Beschäftigte und keine Bindung von eigenen Personalressourcen.
     
  • Kein erweiterter Kündigungsschutz gemäß § 38 Absatz 2 BDSG für eigenes Personal.

Die Zusammenarbeit kann auf Wunsch pauschal im Rahmen einer monatlichen Regelbetreuungszeit oder auf Stundenbasis erfolgen. 

Gerne erstelle ich für Sie in unverbindliches individuelles Angebot.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.